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Das Betreuungsrecht für Erwachsene im Sinne der § 1814 BGB regelt die Unterstützung für Erwachsene, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht erledigen können.
Nach dem Betreuungsrechts ist vom Betreuungsgericht ein Betreuer zu bestellen, wenn ein Regelungsbedarf besteht. Eine Betreuung darf nicht eingerichtet werden, wenn für diesen Bereich eine Vorsorgevollmacht besteht.
Zur Betreuer:in werden ganz überwiegend Angehörige oder Vertrauenspersonen bestellt.
Es sind jedoch auch Betreuer:innen in Deutschland tätig, die ihren Lebensunterhalt mit der Übernahme von Betreuungen finanzieren.
Das Institut für Ethik in der Praxis e.V. unterstützt die Mailingliste Betreuungsrecht.
Diese offene Mailingliste richtet sich an alle Menschen, die sich für den Austausch zu Fragen der rechtlichen Betreuung interessieren.
Für die Mailinglisten haben wir Hinweise zur Technik zur eventuellen Fehlersuche zusammengestellt.
Neben der offenen Mailingliste bieten wir eine Mailingliste nur für Mitarbeitende von Betreuungsbehörden an.
Diese Seite ist Teil des Internetangebots des Instituts für Ethik in der Praxis e.V.
Spendenkonto: DE28 4265 0150 0090 2110 04
Stand: 07.2024 Impressum - Datenschutzerklärung